Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen (Auszug aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein).
Frau Dagmar Sowa besitzt die Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Schwangerenkonfliktberatung, SKB). Diese Beratung ist nach deutschem Recht gem. § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben sprechen Sie uns an!
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